Fahrschule Neuschwander

Fahrschule und Ferienfahrschule

Stadtfahrten

Der praktische Teil der Ausbildung beginnt mit den Übungsfahrten im Stadtrandbezirk. Hierbei lernt der Fahrschüler das selbständige Handhaben des Fahrzeugs und die Grundfahraufgaben, die auch Bestandteil der späteren Prüfung sind. 

Die Anzahl dieser Übungsfahrten ist nicht festgelegt. Sie ergibt sich aus der Ausbildungsdauer bis zur Erreichung der persönlichen, praktischen Prüfungsreife. Vorkenntnisse werden selbstverständlich berücksichtigt. 

Die praktische Ausbildung muss nicht zwingend mit Beginn bzw. Ende der Theoriekurse übereinstimmen. Es kann z.B. auch früher begonnen werden.

Sonderfahrten

Die Sonderfahrten (auch „besondere Ausbildungsfahrten“ genannt) werden nach Abschluss der Grundausbildung durchgeführt. Ihre Anzahl ist vom Gesetzgeber festgelegt. Die besondere Fahrausbildung wird in unserer Fahrschule nach folgendem Schema durchgeführt (Angaben in Minuten): 

Gesamtzeit
Sonderfahrt 1
Überlandfahrt auf Land- und Bundesstraßen

225
Sonderfahrt 2
Autobahnfahrt auf A 71 und A 4
180
Sonderfahrt 3 (Beleuchtungsfahrt)
Überwiegend außerhalb geschlossener Ortschaften auf
Land- und Bundesstraßen und auf Autobahnen
135

Begonnene Ausbildungen (!) können bei uns zuverlässig und sicher abgeschlossen werden. Manchmal ist ein Trainerwechsel sehr sinnvoll. Die bescheinigten Ausbildungsfahrten finden dabei selbstverständlich Berücksichtigung.