|
 |

Der praktische Teil der Ausbildung beginnt mit den
Übungsfahrten im Stadtrandbezirk.
Hierbei lernt der Fahrschüler das selbständige Handhaben des Fahrzeugs
und die Grundfahraufgaben, die auch Bestandteil der späteren Prüfung
sind.
Die Anzahl dieser Übungsfahrten ist nicht festgelegt. Sie ergibt sich aus der Ausbildungsdauer bis zur Erreichung der
persönlichen, praktischen Prüfungsreife.
Vorkenntnisse werden selbstverständlich berücksichtigt.
Die praktische Ausbildung muss nicht zwingend mit Beginn bzw. Ende
der Theoriekurse übereinstimmen. Es kann z.B. auch früher begonnen werden.
|
|